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   LSG Bayern, 06.09.2006 - L 13 KN 19/03   

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https://dejure.org/2006,23564
LSG Bayern, 06.09.2006 - L 13 KN 19/03 (https://dejure.org/2006,23564)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.09.2006 - L 13 KN 19/03 (https://dejure.org/2006,23564)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. September 2006 - L 13 KN 19/03 (https://dejure.org/2006,23564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von im Ausland aufgebauten Beschäftigungszeiten i.R.d. Rentenversicherung; Zuordnung von Beschäftigungszeiten in Qualifikationsgruppen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - technischer Zeichnerin - Rumänien - langjährige

    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2006 - L 13 KN 19/03
    Dazu bedürfte es bei einem Facharbeiter ohne Berufsausbildung einer mehrjährigen, mindestens der Dauer der formalen Berufsausbildung entsprechenden (vgl. BSG SozR 4-2600 § 256b Nr. 1), wegen der fehlenden strukturierten Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in der Regel aber längeren (nach Ansicht des Klägerbevollmächtigten hier sechsjährigen) vollwertigen Ausübung der Tätigkeit.

    Er könnte ohne einschlägige Ausbildung nur im Falle langjähriger Berufserfahrung der Qualifikationsgruppe 4 zugeordnet werden (zur Abgrenzung gegenüber der im Herkunftsgebiet aufgrund langjähriger Berufserfahrung förmlich zuerkannten Facharbeiterqualifikation vgl. BSG SozR 4-2600 § 256b Nr. 1).

  • BSG, 12.11.2003 - B 8 KN 2/03 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - Ausübung einer der jeweiligen

    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2006 - L 13 KN 19/03
    Zur Beurteilung, welcher Qualifikationsgruppe das danach erreichte Qualifikationsniveau nach den Kriterien der Lohngruppenstatistik der DDR materiell entspricht, ist bei der Prüfung der Qualifikationsmerkmale anstelle der DDR das jeweilige Herkunftsland einzusetzen (vgl. BSG SozR 4-5050 § 22 Nr. 3 m.w.N., SozR 4-2600 § 256b Nr. 2).

    Die Berufsangabe "Schlosser" lässt noch keinen Rückschluss darauf zu, dass er in diesen insgesamt knapp 52 Monaten nur die Tätigkeiten eines Facharbeiters verrichtet hat (vgl. BSG SozR 4-5050 § 22 Nr. 3).

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 61/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - polnische Beitragszeit - langjährige

    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2006 - L 13 KN 19/03
    Zur Beurteilung, welcher Qualifikationsgruppe das danach erreichte Qualifikationsniveau nach den Kriterien der Lohngruppenstatistik der DDR materiell entspricht, ist bei der Prüfung der Qualifikationsmerkmale anstelle der DDR das jeweilige Herkunftsland einzusetzen (vgl. BSG SozR 4-5050 § 22 Nr. 3 m.w.N., SozR 4-2600 § 256b Nr. 2).
  • BSG, 14.11.1989 - 8 RKn 5/88

    Rechtsstreit über die Entscheidung über die Knappschaftlichkeit eines Betriebes,

    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2006 - L 13 KN 19/03
    Die Entscheidung über das Vorliegen eines Betriebs oder eines unselbständigen Betriebsteils erfordert eine Gesamtbewertung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BSGE 66, 75 m.w.N.).
  • BSG, 18.03.1999 - B 8 KN 2/98 KR R

    Voraussetzung - personengebundene Fortsetzung - knappschaftliche Versicherung -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2006 - L 13 KN 19/03
    Es bedarf bei Einrichtungen, die - wie hier - bereits der Sache nach nicht primär bergbaulichen Zwecken dienen und die ihre Aufgaben unabhängig von dem Betriebsabläufen des Bergbaubetriebes erfüllen, besonderer Anhaltspunkte für eine organisatorische und personelle Verflechtung mit einem knappschaftlichen Hauptbetrieb (vgl. BSGE 84, 8).
  • LSG Hessen, 18.12.2003 - L 8 KN 372/03

    Zuordnung von Beitragszeiten in Polen zur knappschaftlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus LSG Bayern, 06.09.2006 - L 13 KN 19/03
    Erforderlich ist vielmehr eine rangmäßige Nachordnung gerade des Beschäftigungsbetriebes zu einem knappschaftlichen Hauptbetrieb (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2003, Az.: L 8 KN 372/03).
  • LSG Hessen, 05.11.2010 - L 5 R 395/09

    Fremdrentenrecht - Qualifikationsgruppeneinstufung eines Kraftfahrers - ehemalige

    Auch die Zuerkennung der Klasse 1 als Kraftfahrer führe für sich allein noch nicht zu einer Facharbeiterqualifikation im Sinne der Qualifikationsgruppe 4 der Anlage 13 zum SGB VI. Wie das Bayerische Landessozialgericht im Urteil vom 6. September 2006 (Az.: L 13 KN 19/03) ausgeführt habe, beinhalte die Zuerkennung der Klasse 1 als Kraftfahrer nicht den Abschluss einer mehrjährigen Berufsausbildung mit Facharbeiterprüfung.

    Wie bereits das Bayerische Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 6. September 2006 (Az.: L 13 KN 19/03) ausführlich dargelegt hat, ist der Beruf des Kraftfahrers - anders als derjenige des Berufskraftfahrers - nach dem Ausbildungssystem der ehemaligen DDR kein Facharbeiterberuf, sondern lediglich den angelernten Tätigkeiten im Sinne der Qualifikationsgruppe 5 zuzuordnen.

  • LSG Hessen, 17.06.2016 - L 5 R 314/12
    Hierfür spricht auch, dass für die Eingruppierung neben der Qualifikation im engeren Sinne auch andere Faktoren, wie der Grad der Verantwortung oder konkrete Arbeitsbedingungen, berücksichtigt werden konnten, ohne dass insoweit eine einheitliche Praxis bestanden hatte (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 6. September 2006, L 13 KN 19/03 - juris Rdnr. 56 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 18.03.2016 - L 13 R 196/14

    Spätaussiedler - Rentenrechtliche Zeiten in der ehemaligen Sowjetunion

    Das SG hat die Klage mit Urteil vom 14. Februar 2014 abgewiesen und dabei auf das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 6. September 2006, Az. L 13 KN 19/03 und des Hessischen Landessozialgerichts vom 5. November 2010, Az. L 5 R 395/09 verwiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - L 9 R 4644/15
    Der Beruf des Kraftfahrers ist - anders als der des Berufskraftfahrers mit einer Ausbildungsdauer von 2 Jahren und der Zugangsvoraussetzung einer 10jährigen Schulbildung - nach dem Ausbildungssystem der DDR kein Facharbeiterberuf, sondern den angelernten Tätigkeiten im Sinne der Qualifikationsgruppe 5 zuzuordnen (vgl. dazu LSG Bayern, Urteil vom 06.09.2006 - L 13 KN 19/03 -, juris Rdnr. 48).
  • LSG Thüringen, 27.07.2015 - L 6 R 177/14
    Hierfür spricht auch, dass nach den Feststellungen des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteil vom 6. September 2006 - L 13 KN 19/03 -, unter Bezugnahme auf Göring, Anerkennung von Aussiedlerzeugnissen - berufliche Bildung und berufliche Qualifizierung in der UdSSR, Sonderveröffentlichung des Bundesinstituts für Berufsbildung, 1992) für die Eingruppierung neben der Qualifikation im engeren Sinne auch andere Faktoren, wie der Grad der Verantwortung oder konkrete Arbeitsbedingungen, berücksichtigt werden konnten.
  • SG Wiesbaden, 13.07.2012 - S 4 R 273/11
    Wie bereits das Bayerische Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 06.09.2006 (Az.: L 13 KN 19/03), auf die das Hessische Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 05.11.2010 (Az.: L 5 R 395/09 ) hinweist, ausführlich dargelegt hat, ist der Beruf des Kraftfahrers - anders als derjenige des Berufskraftfahrers - kein Facharbeiterberuf, sondern lediglich den angelernten Tätigkeiten im Sinne der Qualifikationsgruppe 5 zuzuordnen.
  • LSG Hessen, 24.09.2019 - L 2 R 366/16
    Hierfür spricht auch, dass für die Eingruppierung neben der Qualifikation im engeren Sinne auch andere Faktoren, wie der Grad der Verantwortung oder konkrete Arbeitsbedingungen, berücksichtigt werden konnten, ohne dass insoweit eine einheitliche Praxis bestanden hatte (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 6. September 2006, L 13 KN 19/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 R 205/18
    Ergänzend zur Einstufung von Kraftfahrern in die Qualifikationsgruppe 5 (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 17. Juni 2016 L 5 R 314/12, Rn 61; Hess. LSG, Beschluss vom 9. März 2018, L 5 R 341/17 B ER; Rn 24; Bayerische LSG, Urteil vom 9. September 2006- L 13 KN 19/03, Rn 48f.-zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2013 - L 1 R 30/13
    Nach den Feststellungen des Bayerischen LSG (Urteil vom 6. September 2006 - L 13 KN 19/03 -, zitiert nach Juris) ist der Beruf eines Kraftfahrers nach dem Ausbildungssystem der DDR kein Facharbeiterberuf gewesen, sondern den angelernten Tätigkeiten der Qualifikationsgruppe 5 zuzuordnen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 1 R 101/12
    Nach den Feststellungen des Bayerischen LSG (Urteil vom 06. September 2006 -L 13 KN 19/03-, zitiert nach Juris, dem folgend LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 31. Oktober 2013 -L 1 R 30/13) ist der Beruf eines Kraftfahrers nach dem Ausbildungssystem der DDR kein Facharbeiterberuf gewesen, sondern den angelernten Tätigkeiten der Qualifikationsgruppe 5 zuzuordnen.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 5 R 5758/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2018 - L 9 R 510/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2015 - L 1 R 414/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2020 - L 1 R 53/19
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